Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/28f#abs-1 (1) Die Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung nach § 39o finden statt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/28f#abs-2 (2) Das Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen nach § 39o beträgt vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung in der Verordnung nach § 88e
Das Ausschreibungsvolumen wird jeweils gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt, wenn mehrere Gebotstermine in einem Jahr durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/28f#abs-3 (3) Das Ausschreibungsvolumen erhöht sich ab dem Jahr 2024 jeweils um die Mengen, für die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bei den Ausschreibungen nach § 39o keine Zuschläge erteilt werden konnten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/28f#abs-4 (4) Die Bundesnetzagentur verteilt die Menge, um die sich das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 3 erhöht, gleichmäßig auf das Ausschreibungsvolumen der folgenden zwei noch nicht bekanntgegebenen Gebotstermine.